Feinstaubplakette


Seit März 2007 ist in Deutschland die „Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge“ (umgangssprachlich „Plakettenverordnung“) in Kraft. Hintergrund ist die angestrebte Verbesserung der Luftqualität in den Städten durch die Einrichtung von Umweltzonen. Dabei wird die Zufahrt zu den ausgewiesenen Umweltzonen nur noch für Fahrzeuge erlaubt, die mit entsprechenden Feinstaubplaketten an der Windschutzscheibe gekennzeichnet sind. Eine Feinstaubplakette erhalten Sie in jeder pitstop Filiale.

Eine Übersicht über die aktuellen und geplanten Umweltzonen finden Sie auf der Internetseite des Umweltbundesamts.

Auf der Webseite unseres Partners TÜV Nord können Sie herausfinden, welche Feinstaubplakette für Ihr Auto erteilt werden kann.



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