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Mobilitätsgarantie

Als besondere Service-Leistung erhälst du von pitstop bei der Buchung einer Inspektion im Umfang der Herstellervorgaben eine 24 monatige Mobilitätsgarantie. Hier findest du alle wichtigen Informationen zu Servicebedingungen und Leistungen der Mobilitätsgarantie von pitstop.
 
1. Beginn und Dauer der pitstop Mobilitätsgarantie
Die pitstop Mobilitätsgarantie beginnt nachdem eine Inspektion bei pitstop durchgeführt wurde. Sie gilt für 24 Monate unter der Voraussetzung, dass innerhalb dieser Zeit für das berechtigte Fahrzeug alle Wartungsintervalle gemäß Herstellervorgaben eingehalten werden.


2.  Leistungsumfang
Im Schadensfall werden folgende Assistanceleistungen erbracht: 

  • Pannenhilfe
  • Abschleppen
  • Hotel
  • Rückreise, Weiterreise
  • Fahrzeugabholung
  • Kurzfahrten 
  • Ersatzteilversand ins Ausland

 

3. Geltungsbereich
Assistanceleistungen werden erbracht bei Schäden, die im Bereich der folgenden Länder eintreten: 
Andorra, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Monaco, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Republik Irland, Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Staat der Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich Großbritannien sowie  Nordirland und  Zypern.
Die Erbringung der Assistanceleistungen erfolgt in bestimmten Ländern entsprechend der lokalen Verfügbarkeit und der örtlichen Gegebenheiten.


4. Nicht geschützte Schäden
Nicht geschützt sind Schadensfälle,

  • die durch höhere Gewalt, Kriegsgefahren, Streiks, Beschlagnahme, behördlichen Zwang, behördliche Untersagungen, Explosionen von Gegenständen sowie nukleare und radioaktive Einwirkungen entstehen,
  • die bei Beteiligung an Motorsportveranstaltungen und den dazugehörigen Übungsfahrten entstehen.

 

5. Feststellen der Berechtigung - Verfahren
Der Berechtigte hat die Assistanceleistungen vor deren Inanspruchnahme beim pitstop Assistance-Center anzufordern. Nach Eingang der Hilfeleistungsanforderung stellt das pitstop Assistance-Center anhand der nachstehenden Angaben fest, ob es sich um eine berechtigte Person handelt und eine Berechtigung zur Leistungsanforderung vorliegt:

  • Fahrzeugsidentifikationsnummer
  • amtliches Kfz-Kennzeichen
  • Fahrzeugmarke und Fahrzeugtyp
  • Name und Rückrufnummer des Anrufers
  • Art (soweit möglich) und Ort (geographische Lage) des Schadens

Hauptkriterium zum Nachweis der Berechtigung ist die Fahrzeugsidentifikationsnummer.


6. Pannenhilfe
Wenn das berechtigte Fahrzeug aufgrund einer Panne liegen bleibt, beauftragt das pitstop Assistance-Center ein Hilfsfahrzeug zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am Schadenort.  Gleiches gilt, wenn die Fahrt erst gar nicht angetreten werden kann. Die Kosten des Einsatzes zuzüglich An- und Abfahrt sowie der vom Hilfsfahrzeug mitgeführten Bordmittel werden in einer Höhe bis zu 100 Euro übernommen. Die Assistanceleistung Pannenhilfe wird nur auf den dem öffentlichen Straßenverkehr zugänglichen Straßen und auf  Firmen- und / oder Privatgelände von pitstop sowie des Berechtigten erbracht. Für Off-Road- und geländegängige Fahrzeuge wird Pannenhilfe auch abseits der Straße erbracht, soweit dies möglich und gesetzlich zulässig ist.


7. Abschleppen
Wenn das berechtigte Fahrzeug aufgrund einer Panne, liegen bleibt und eine Pannenhilfe nach Ziffer 6 erfolglos ist, beauftragt das pitstop Assistance-Center ein Abschleppunternehmen.
Das berechtigte Fahrzeug wird im Falle einer Panne in einem Umkreis von 50 Straßenkilometern zum Schadensort von dem beauftragten Abschleppunternehmen fachgerecht (auch mit Anhänger) zum nächstgelegenen pitstop Betrieb abgeschleppt. Befindet sich innerhalb dieses Umkreises kein pitstop Betrieb, wird das Fahrzeug in die nächstgelegene Fachwerkstatt geschleppt. Die Abschleppkosten werden in einer Höhe bis zu 150 Euro übernommen. Falls der nächstgelegene pitstop Betrieb beziehungsweise die nächstgelegene Fachwerkstatt im Pannenfall nicht erreichbar ist, oder der Schadenfall sich außerhalb der gewöhnlichen Öffnungszeiten ereignet,  wird das Fahrzeug zum Depot des Abschleppunternehmers geschleppt. Es besteht Anspruch auf ein anschließendes Abschleppen zum nächstgelegenen pitstop Betrieb oder wenn dieser nicht in einem Umkreis von 50 Straßenkilometern vom Depot des Abschleppunternehmers liegt zur nächsten Fachwerkstatt.
Bei Fahrzeugen, die Tiere, gewerblich beförderte Waren, leicht verderbliche oder andere termingebundene Güter (Fracht) geladen haben, erfolgt ein Transport nur in entladenem Zustand. 


8. Hotelkosten
Bleibt das Fahrzeug infolge einer Panne in einer Entfernung von über 50 Kilometern vom Wohnort  oder nachweislich geplanten Zielort des Kunden liegen und kann es nicht am selben oder am darauffolgenden Tag in fahrbereiten Zustand versetzt werden, vermittelt das pitstop Assistancecenter die Unterbringung der Fahrzeuginsassen in einem 3-Sterne Hotel. Übernachtungskosten werden übernommen. Die Anzahl der erstattungsfähigen Übernachtungen ist dabei auf 3 Nächte pro Person begrenzt. Es werden maximal 75,- Euro pro Person und Nacht erstattet.  Diese Leistungen sind grundsätzlich ausgeschlossen, wenn eine Leistung nach Ziffer 9 (Rückreise, Weiterreise) in Anspruch genommen wird.


9. Rückreise, Weiterreise
Wenn das berechtigte Fahrzeug aufgrund einer Panne nicht mehr fahrbereit ist und weder am Schadentag noch am darauffolgenden Tag wieder fahrbereit gemacht werden kann und der Ort der Panne in einer Entfernung von über 50 Kilometern vom Wohnort oder nachweislich geplanten Zielort des Kunden liegt, werden dem berechtigten Fahrer und allen berechtigten Insassen maximal die Kosten in Höhe der Kosten einer Bahnfahrkarte 2. Klasse zuzüglich etwaiger Zuschläge erstattet.
Die Kosten werden für die Fahrt der berechtigten Personen vom Schadensort zu ihrem Wohnsitz oder zum nachweislich geplanten Zielort der Reise innerhalb des Geltungsbereiches übernommen. 
Diese Leistungen sind grundsätzlich ausgeschlossen, wenn eine Leistung nach Ziffer 8 (Hotelunterkunft) in Anspruch genommen wird.

 
10. Fahrzeugabholung
Wird das berechtigte Fahrzeug nach der Reparatur vom Ort der Reparatur durch den Eigentümer, Fahrer oder einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt und lag der Ort der Panne in einer Entfernung von über 50 Kilometern vom Wohnort des Berechtigten werden die verauslagten Kosten maximal in Höhe der Kosten einer Bahnfahrkarte 2. Klasse zuzüglich etwaigen Zuschlägen ersetzt.  Diese Leistungen sind grundsätzlich ausgeschlossen, wenn eine Leistung nach Ziffer 8 (Hotelunterkunft) oder Ziffer 9 (Rückreise, Weiterreise) in Anspruch genommen wird.


11. Kurzfahrten
Müssen aufgrund einer Panne des liegengebliebenen berechtigten Fahrzeuges zusätzliche Fahrten unternommen werden, werden die Kosten für Verkehrsmittel des Öffentlichen Personennahverkehrs und Taxen nach Vorlage von Fahrausweisen und Taxibelegen bis zu insgesamt 25,- Euro erstattet. Darüber hinausgehende Kosten sind von den berechtigten Personen zu tragen.


12. Ersatzteilversand (nur im Ausland)
Wenn aufgrund einer Panne außerhalb Deutschlands Ersatzteile zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft des berechtigten Fahrzeuges erforderlich sind, deren Beschaffung in dem Land, in dem sich die Panne ereignet hat, nicht möglich ist, besorgt das pitstop Assistance-Center die Ersatzteile und versendet sie zur Reparaturwerkstatt oder zum nächstgelegenen Flughafen. Zudem sorgt das pitstop Assistance-Center für die Erledigung der Zollformalitäten. Die Besorgung erfolgt nicht hinsichtlich Lacken, Ölen, Schmiermitteln und Ähnlichem. Die Kosten für das Ersatzteil, die Verzollung und den Zoll selbst werden nicht übernommen. Die Kosten des Versandes werden übernommen. Die Leistung gilt nicht, wenn die Panne in Deutschland oder im Land des ausländischen Wohnorts des Berechtigten eintritt.


13. Wichtige Hinweise
Die Mobilitätsgarantie gilt ab Ausstellung der Rechnung der Inspektion 24 Monate unter der Voraussetzung, dass innerhalb dieser Zeit für das berechtigte Fahrzeug alle Wartungsintervalle
gemäß Herstellervorgaben eingehalten werden. Bitte gib im Schadenfall immer die Fahrgestellnummer deines Fahrzeuges an.

 

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