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Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Grundsatzerklärung zur Achtung der Sorgfaltspflichten zur Einhaltung
der Menschenrechte und der Umwelt

 

Grundsatzerklärung gemäß § 6 Abs. 2 LKSG

 

pitstop.de GmbH, Brunshofstr. 7, 45470 Mülheim an der Ruhr (Zentrale)
• Das Unternehmen „pitstop“ wurde 1970 gegründet
• Filialnetz: 292 Filialen bundesweit
• Kfz- Werkstatt Reparaturen, Wartungen und Instandsetzungen an Kraftfahrzeugen markenübergreifend.
• Schulungszentrum mit umfangreichen Weiterbildungs.- und Entwicklungsmöglichkeiten.
 
Sorgfaltspflichten / Überwachung der Einhaltung
Wir beachten die im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz festgelegten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise.
Die pitstop.de GmbH bekennt sich zur Achtung der Menschenrechte, umweltrechtlichen Pflichten, Arbeit.- Sozialstandards im eigenen Geschäftsbereich und bei unmittelbaren Zulieferer. Insbesondere verurteilen wir jede Form von Kinder- und Zwangsarbeit.
 
Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit.
Die Vorgabe unserer Geschäftsführung ist hier eindeutig, eine Gesundheitsgefährdung unserer Mitarbeiter(innen) ist zu vermeiden.
Pitstop setzt die Vorgaben im Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit konsequent um. Unsere geschulten Mitarbeiter im Außendienst sind die Multiplikatoren für unsere Mitarbeiter. Hierbei werden wir unterstützt von externen Fachkräften für Arbeitssicherheit.
 
Vergütungen und Leistungen
Wir verpflichten uns, die gesetzlichen Vorschriften und betrieblichen Vorgaben zu Arbeitszeiten, Erholungsurlaub und Löhne einzuhalten.
Die Zusammenarbeit mit der Arbeitnehmervertretung ist offen und vertrauensvoll.
 
Bildung und Weiterbildung
Unser Schulungszentrum ist ein fester Baustein für die Kommunikation, Schulungen, Weiterentwicklung und die notwendigen Unterweisungen.
 
Entsorgung und Umwelt
Die Mitarbeiter werden hierzu regelmäßig geschult bzw. unterwiesen.
Unsere Entsorger sind zertifiziert nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz.
Unsere Entsorgungsfachbetriebe wirken an der Förderung der Kreislaufwirtschaft und der Sicherstellung des Schutzes von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen nach Maßgabe der hierfür geltenden Rechtsvorschriften mit.
 
Risokomanagement § 4 Abs. 1 LKSG
Wir haben ein Risikomangemanet eingerichtet.
Für die Umsetzung und Überprüfung ist die unternehmensinterne Revision / Qualitätssicherung beauftragt, diese berichtet direkt an die Geschäftsführung.
 
Risikoanalyse § 5 Abs. 1 LKSG
Durch unser Risikomanagement versuchen wir etwaige Gefährdungen zu erkennen. Die Risikoanalysen werden strukturiert durchgeführt.
Es werden regelmäßige Revisionen / Qualitätssicherung durchgeführt.
Die Ergebnisse werden dokumentiert, insofern notwendig, werden etwaige Sonderprüfungen durchgeführt.
 
Präventionsmaßnahmen § 6 Abs. 3 bis 5
Abhilfemaßnahmen § 7 LKSG
Die Ergebnisse aus unseren Risikoanalysen werden regelmäßig besprochen und ausgewertet. Es erfolgt eine direkte Kommunikation mit allen Mitarbeitern auf allen Ebenen.
Bei Bedarf werden Abhilfemaßnahmen entwickelt, Prozeße werden bei Bedarf angepasst.
 
Beschwerdeverfahren § 8, 9 LKSG
Die Verfahrensverordnung richtet sich an unsere eigenen Beschäftigten, Beschäftigte bei unmittelbaren und mittelbaren Zulieferer.
Hierunter fallen Geschäftspartner, Beschäftigte (mittelbar und unmittelbarer Zulieferer), Gewerkschaften.
 
 

Verfahrensordnung
zum Beschwerdeverfahren gemäß
§ 8 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

 
 
Das Beschwerdeverfahren und die damit verbundene Einrichtung der Meldestelle für Hinweise auf Risiken oder Verstöße dient als „Frühwarnsystem“ innerhalb der Lieferkette.
Das Beschwerdeverfahren ist für Hinweise oder Beschwerden im Hinblick auf alle menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken oder Pflichtverletzungen nutzbar.
 
 
1. Wer ist Ansprechpartner für Beschwerden im Zusammenhang mit Menschenrechten und Umweltbelange?
Zuständig für die Einrichtung des Beschwerdeverfahren ist die unternehmensinterne Revision. Bei weitergehenden Fragen zum Beschwerdeverfahren steht Ihnen die „interne Koordinationsstelle“ unter LKSG@pitstop.de zur Verfügung.
 
2. Wer kann Beschwerden abgeben/ Beschwerde einreichen?
Diese Verfahrensverordnung richtet sich an unsere eigenen Beschäftigten, Beschäftigte bei unmittelbaren und mittelbaren Zulieferer. Hierunter fallen:
  • Geschäftspartner Beschäftigte (mittelbar und unmittelbarer Zulieferer)
  • Gewerkschaften
3. Vertraulichkeit
Die Beschwerde kann unter Angabe des Namens oder anonym erfolgen. Ohne Einverständnis des Beschwerdeführers wird die Identität vertraulich behandelt.
Zum Schutz von Beschäftigten werden insbesondere sensible Beschwerden von der Koordinationsstelle anonymisiert.
 
4. Ist die Koordinationsstelle unabhängig?
Die Koordinationsstelle ist bei der Wahrnehmung Ihrer Angaben hinsichtlich der Prüfung und Berichterstattung unabhängig.
 
5. Ablauf des Beschwerdeverfahrens
Die Beschwerdeplattform ermöglicht eine reibungslose, datenschutzkonforme Kommunikation zwischen Hinweisgebenden und den Verantwortlichen der pitstop.de.
Der Beschwerdeführer erhält eine Eingangsbestätigung und benennt einen Ansprechpartner. Ebenso wird die hinweisgebende Person über die nächsten Schritte informiert.
a) Eingangsbestätigung
b) Prüfung der Beschwerde
c) Klärung und Erarbeitung einer Lösung
d) Abhilfemaßnahmen
e) Wirksamkeitskontrolle
 
Beschwerde abgeben / Beschwerde einreichen unter: LKSG@pitstop.de
 
 

Verhaltenskodex für Lieferanten


Einleitung/Präambel

pitstop.de GmbH bekennt sich zu einer ökologisch und sozial verantwortungsvollen Unternehmensführung. Wir erwarten das gleiche Verhalten von all unseren Lieferanten. Auch bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern setzen wir voraus, dass die Grundsätze ökologischen, sozialen und ethischen Verhaltens beachtet und in die Unternehmenskultur integriert werden.
Weiter sind wir bestrebt, laufend unser unternehmerisches Handeln und Dienstleistungen im Sinne der Nachhaltigkeit zu optimieren und fordern unsere Lieferanten auf, dazu im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes beizutragen.
Für die zukünftige Zusammenarbeit vereinbaren die Vertragspartner die Geltung der nachstehenden Regelungen für einen gemeinsamen Verhaltenskodex.
Die Vertragspartner verpflichten sich, die Grundsätze und Anforderungen des Verhaltenskodex zu erfüllen und sich darum zu bemühen ihre Unterauftragnehmer vertraglich zur Einhaltung der in diesem Dokument aufgeführten Standards und Regelungen zu verpflichten.
Von unseren Lieferanten erwarten wir in der Geschäftsbeziehung die Einhaltung des Verhaltenskodexes der Einhaltung und Beachtung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

Der Verhaltenskodex beinhaltet folgende Elemente:

1. Soziale Verantwortung:
Ausschluss von Zwangsarbeit, Verbot der Kinderarbeit, faire Entlohnung, faire Arbeitszeit, Vereinigungsfreiheit, Diskriminierungsverbot, Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz.

2. Schulung und Weiterbildung:
Die Lieferanten verpflichten sich, dass ihre Mitarbeiter über das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz informiert sind. Es werden Schulungen für die Mitarbeiter angeboten.

3. Ökologische Verantwortung / Umweltschutz:
Emissionen in die Atmosphäre, Ableitungen in Gewässer, Verunreinigung von Böden, Verbrauch von Rohstoffen und natürlichen Ressourcen, Energieverbrauch/ effizienz, Umgang mit Abfall und gefährlichen Stoffen.

4. Ethisches Geschäftsverhalten:
Fairer Wettbewerb, Vertraulichkeit/Datenschutz, Schutz geistigen Eigentums, Integrität/Bestechung und Vorteilnahme.

5. Umsetzung der Anforderungen:
Risikomanagement, regelmäßige Audits und Self-Assessments, Beschwerdeverfahren, Maßnahmen bei Verstößen. Die Lieferanten legen Ihre Aktivitäten und Ergebnisse in Bezug auf das LKSG offen.

6. Kenntnisnahme und Einverständnis des Lieferanten:
Integration des Verhaltenskodex in den Lieferantenvertrag, Verpflichtung zur Kommunikation und Umsetzung der Anforderungen durch den Lieferanten. Bei Verstößen gegen diesen Verhaltenscodex behält sich die pitstop.de GmbH das Recht vor, Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung sicherzustellen. Dies kann von Unterstützung, temporäre Aussetzung der Geschäftsbeziehung oder bis zum Abbruch der Geschäftsbeziehung reichen.